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   VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865   

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VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865 (https://dejure.org/2018,16416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865 (https://dejure.org/2018,16416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 4 ZB 17.1865 (https://dejure.org/2018,16416)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayKAG Art. 6 Abs. 1
    Fremdenverkehrsbeitrag für Naturheilpraxis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Inhabers einer in einem Hotel betriebenen Naturheilpraxis zur Zahlung eines Fremdenverkehrsbeitrags; Auslegung des Begriffs des Fremdenverkehrs; Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip

  • rewis.io

    Fremdenverkehrsbeitrag für Naturheilpraxis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayKAG Art. 6 Abs. 1
    Fremdenverkehrsbeitrag; Naturheilpraxis; Vorteil; Vorteilssatz; Äquivalenzprinzip; Tourismus

  • rechtsportal.de

    BayKAG Art. 6 Abs. 1
    Verpflichtung des Inhabers einer in einem Hotel betriebenen Naturheilpraxis zur Zahlung eines Fremdenverkehrsbeitrags; Auslegung des Begriffs des Fremdenverkehrs; Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 27.03.2003 - 4 B 98.2772

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Tourismus; Sport; Golf; Golflehrer;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
    Es ist in der Rechtsprechung des Senats seit langem anerkannt (vgl. bereits U.v. 28.7.1982 - 4 B 290/79 - VGH n.F. 36, 7/8; U.v. 27.3.2003 - 4 B 98.2772 - BayVBl 2003, 725), dass der Begriff des Fremdenverkehrs weit auszulegen ist.

    Grundsätzlich ist es unerheblich, wenn der Aufenthalt in der betreffenden Gemeinde nur kurzfristig ist und die Fremden nicht übernachten (BayVGH, U.v. 27.3.2003 a.a.O. Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09

    Fremdenverkehrsbeitrag; unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für Kurklinik;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
    Gleiches gilt für Patienten von Einrichtungen, die sogenannten Anschlussbehandlungen oder sonstige Rehabilitation betreiben, wenn sie ortsfremd und in der Lage sind, die Fremdenverkehrseinrichtungen der Gemeinde zu nutzen (vgl. SächsOVG, B.v. 27.1.2015 - 5 B 123/14 - juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - DÖV 2010, 739), oder für Kliniken, die sogenannte "Frischzellentherapien" anbieten (BayVGH, U.v. 15.11.1989, a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14

    Vorläufiger Rechtsschutz, aufwendige Tatsachenfeststellungen, ungeklärte

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
    Gleiches gilt für Patienten von Einrichtungen, die sogenannten Anschlussbehandlungen oder sonstige Rehabilitation betreiben, wenn sie ortsfremd und in der Lage sind, die Fremdenverkehrseinrichtungen der Gemeinde zu nutzen (vgl. SächsOVG, B.v. 27.1.2015 - 5 B 123/14 - juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - DÖV 2010, 739), oder für Kliniken, die sogenannte "Frischzellentherapien" anbieten (BayVGH, U.v. 15.11.1989, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
    Was die gerichtliche Kontrolle von Abgabensatzungen anbelangt, ist es in aller Regel sachgerecht, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 Rn. 44, vgl. auch BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 20 ZB 14.1744 - juris Rn. 6; U.v. 23.4.1998 - 23 B 96.3585 - BayVBl 1998, 593).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
    Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243/1244 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
    Im Übrigen muss, wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er, wie die Klägerin, anwaltlich vertreten war und in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der gezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
    Dies setzt voraus, dass der Beitragspflichtige Gewinne im Gemeindegebiet erwirtschaftet oder dort Umsätze tätigt, die mit dem Fremdenverkehr im Zusammenhang stehen (BayVGH, U.v. 14.3.2000 - 4 B 96.809 - BayVBl 2001, 403) und dass hierbei ein konkreter Zusammenhang zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Fremdenverkehr besteht (VGH BW, U.v. 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - DVBl 2001, 494; NdsOVG, U.v. 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98

    Fremdenverkehrsbeitrag: Vorteil bei einer Klinik für Psychiatrie verneint;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
    Dies setzt voraus, dass der Beitragspflichtige Gewinne im Gemeindegebiet erwirtschaftet oder dort Umsätze tätigt, die mit dem Fremdenverkehr im Zusammenhang stehen (BayVGH, U.v. 14.3.2000 - 4 B 96.809 - BayVBl 2001, 403) und dass hierbei ein konkreter Zusammenhang zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Fremdenverkehr besteht (VGH BW, U.v. 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - DVBl 2001, 494; NdsOVG, U.v. 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277).
  • VGH Bayern, 05.02.2016 - 7 ZB 15.1073

    Entzugs des akademischen Grades "Dr. med. dent." - Plagiat

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
    Sind keine förmlichen Beweisanträge gestellt worden, so verletzt das Verwaltungsgericht seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn sich von seinem Rechtsstandpunkt her eine Beweiserhebung aufdrängen musste (BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 7 ZB 15.1073 - juris).
  • VGH Bayern, 23.04.1998 - 23 B 96.3585
    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
    Was die gerichtliche Kontrolle von Abgabensatzungen anbelangt, ist es in aller Regel sachgerecht, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 Rn. 44, vgl. auch BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 20 ZB 14.1744 - juris Rn. 6; U.v. 23.4.1998 - 23 B 96.3585 - BayVBl 1998, 593).
  • VGH Bayern, 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorliegen geltend gemachter Zulassungsgründe

  • VGH Bayern, 01.12.2000 - 4 ZB 99.961
  • VGH Bayern, 14.03.2000 - 4 B 96.809
  • VG München, 11.05.2006 - M 10 K 05.5969
  • VG Regensburg, 12.11.2010 - RN 4 K 10.66

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Fremdenverkehrsbeiträgen bei einer nichtigen

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Daraus ergibt sich, dass es sich bei Tourismus um einen kurzfristigen Aufenthalt einer nicht ortsansässigen Person zu Zwecken der Erholung, des Vergnügens sowie zu Heil- und Bildungszwecken handelt (vgl. VGH München, Beschl. v. 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865 -, juris Rn. 11), wohingegen der Begriff "Fremdenverkehr" auch Reiseverkehr zum Zweck der beruflichen Betätigung erfasst (VGH München, Beschl. v. 05.06.2018, a. a. O.; VGH Mannheim, Urt. v. 04.12.2003, 2 S 2669/02 -, juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168

    Fremdenverkehrsbeitrag, gemeindlicher Eigenanteil, Kostenkalkulation, mittelbarer

    Das Erfordernis einer Kalkulation lässt sich entgegen der Annahme der Klägerin nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 5. Juni 2018 entnehmen (Az. 4 ZB 17.1865 - ZKF 2018, 239 Rn. 26 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 5/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Daraus ergibt sich, dass es sich bei Tourismus um einen kurzfristigen Aufenthalt einer nicht ortsansässigen Person zu Zwecken der Erholung, des Vergnügens sowie zu Heil- und Bildungszwecken handelt (vgl. VGH München, Beschl. v. 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865 -, juris Rn. 11), wohingegen der Begriff "Fremdenverkehr" auch Reiseverkehr zum Zweck der beruflichen Betätigung erfasst (VGH München, Beschl. v. 05.06.2018, a. a. O.; VGH Mannheim, Urt. v. 04.12.2003 - 2 S 2669/02 -, juris Rn. 27).
  • VG München, 20.05.2021 - M 10 K 19.2536

    Heranziehung des Inhabers eines Juweliergeschäfts zu einem Fremdenverkehrsbeitrag

    Entscheidend ist, dass es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt eines nicht Ortsansässigen in der Gemeinde aus einem im weitesten Sinne dem Tourismus zuzurechnenden Grund handelt (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2018 - 4 ZB 17.1865 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die Beitragspflicht wird vielmehr durch die Vorteile aus dem Fremdenverkehr als solchem ausgelöst (BayVGH, B.v. 5.6.2018, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2021 - 9 LA 159/18

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehrseinrichtung; Kurzzeitpflege; Pflegeheim;

    Weiter gehören nach der Senatsrechtsprechung zum Fremdenverkehr bzw. Tourismus in jedem Fall Ortsfremde, die nicht nur Erholung suchen, sondern auch solche Personen, die sich aus Gründen der Heilung oder Bildung oder religiösen Motiven an einen anderen Ort begeben (Urteil vom 18.6.2020, a. a. O., Rn. 170; s. a. Beschluss vom 10.10.2007 - 9 LA 407/04 - juris Rn. 6; Beschluss vom 11.9.2007 - 9 ME 119/07 - juris Rn. 14; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 5.6.2018 - 4 ZB 17.1865 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.1593

    Streit um Heranziehung von Abfallgebühren

    Ausgehend von dem im angegriffenen Urteil erläuterten, im Berufungszulassungsverfahren nicht in Zweifel gezogenen Grundsatz, dass kommunale Gebührenkalkulationen in der Regel nur auf substantiierte Einwände hin gerichtlich zu überprüfen sind (BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188/197; BayVGH, B.v 5.6.2018 - 4 ZB 17.1865 - juris Rn. 28; B.v. 19.3.2018 - 20 ZB 17.1681- juris Rn. 6; vgl. auch Schübel-Pfister, a.a.O., Rn. 34), bestand für das Verwaltungsgericht keine Veranlassung, sich mit den nach seiner Einschätzung unsubstantiierten Einwänden gegen die Gebührenkalkulation näher auseinanderzusetzen und hierzu etwa die entsprechenden Berechnungsgrundlagen vom Beklagten anzufordern.
  • OVG Sachsen, 19.05.2021 - 5 A 1209/18

    Fremdenverkehrsabgabe; Vorteilssatz; Rehaklinik; Bettlägerigkeit; Wunsch- und

    Bei einer Rehaklinik ist für den konkreten Zusammenhang zwischen den erhöhten Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten der Klinik einerseits und dem Fremdenverkehr andererseits notwendig, aber auch ausreichend, dass die Auswahlentscheidung zugunsten der Rehaklinik in einem gewissen Maß (auch) mit Blick auf die Nutzung der Fremdenverkehrseinrichtungen im dortigen Gemeindegebiet getroffen wird (VGH BW, Urt. v. 15. Januar 2009 - 2 S 952/09 -, juris Rn. 29 f.; Urt. v. 29. April 2010 - 2 S 2160/09 -, juris Rn. 28) bzw. mit Blick auf die (beworbene) Attraktivität der Gemeinde als Fremdenverkehrsort (vgl. BayVGH, Beschl. v. 5. Juni 2018 - 4 ZB 17.1865 -, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 11. September 2007 - 9 ME 119/07 -, juris Rn. 14).
  • VG Bayreuth, 27.06.2018 - B 4 K 17.635

    Keine Herabsetzung der Abfallgebühr wegen beabsichtigen Eigenkomposter auf

    Was die gerichtliche Kontrolle von Abgabensatzungen anbelangt, ist es in aller Regel sachgerecht, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (zur gerichtlichen Kontrolldichte, Umfang der Ermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht des Klägers vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 Rn. 44, vgl. auch BayVGH, B. v. 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865 -, juris; B.v. 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744 - juris Rn. 6; U.v. 23.04.1998 - 23 B 96.3585 - BayVBl 1998, 593).
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